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Grundfähigkeitsversicherung

Schon mal drüber nachgedacht, was passiert, wenn Sie nicht mehr sehen, sprechen, hören oder Ihre Hände gebrauchen können?

 

Der Verlust dieser grundlegenden Fähigkeiten kann verschiedene Ursachen wie Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall haben.

 

Die Versicherungen möchten, dass beim Verlust dieser grundlegenden Fähigkeiten ausreichend Geld für Sie da ist, z. B. für Umbauten, medizinische Pflege oder eine Haushaltshilfe. Kosten, die jedes private Budget sprengen können.

 

Mit der Grundfähigkeitsversicherung schließen Sie eine klare und vergleichsweise preiswerte Risikoversicherung ab.

  • Mit der klaren, einfachen Leistungsdefinition können Sie selbst feststellen, ob Sie leistungsberechtigt sind.
  • Im Leistungsfall arbeiten und trotzdem Rente beziehen? Kein Problem! 
  • Durch eine kontinuierliche Erhöhung Ihrer Rentenleistung passt sich Ihr Versicherungsschutz Ihrem Bedarf an.

Gerade für Eltern ist die Belastung unvorstellbar groß, wenn ein Kind durch Krankheit oder Unfall in seinen alltäglichen Fähigkeiten eingeschränkt ist bzw. bleibt. Da ist es gut, dass die Grundfähigkeitsversicherung Kinder und Jugendliche absichert.

 

Entscheiden Sie sich für einen Schutz, der jetzt und ggf. ein Leben lang bestehen bleibt.

 

Manchen Menschen bleibt der Zugang zu Berufsunfähigkeitsversicherungen verwehrt. Oder sie erhalten eine solche Absicherung nur unter Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder zu hohen Kosten. Für alle bietet die Grundfähigkeitsversicherung eine hervorragende Absicherung im Rahmen der privaten Risikovorsorge.

 

Risikoschutz mit der Grundfähigkeitsversicherung ist nicht teuer. Die Grundfähigkeitsversicherung ermöglicht eine kostengünstige Absicherung der Arbeitskraft, die sich jeder leisten kann – und sollte.

Eine für alle:

      • Auch für Personen ohne regelmäßige berufliche Tätigkeit. 
      • Auch für Kinder ab 6 Jahren!

So sieht’s aus:

  • Zahlung einer monatlichen Rente im Leistungsfall
  • Leistung unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit 
  • Unabhängige medizinische Prüfung 
  • Verschiedene Laufzeiten wählbar 
  • Beiträge steuerlich absetzbar 
  • Wahlweise lebenslange Leistungsdauer 
  • Weltweiter Versicherungsschutz

Sofort Klarheit bei Krankheit: der Fähigkeitenkatalog

Diese Frage beschäftigt bestimmt auch Sie: Was heißt überhaupt "fähig" oder "nicht fähig" im Einzelfall?

Unsere Antwort fällt hier ganz transparent aus: Grundsätzlich liegt eine Beeinträchtigung vor, wenn Sie mindestens 12 Monate ununterbrochen nicht in der Lage sind oder sein werden, mindestens

  • eine der im Fähigkeitenkatalog 1 oder
  • drei der im Fähigkeitenkatalog 2

beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaße, durchzuführen.

 

Eine Beeinträchtigung liegt auch dann schon vor, wenn Sie in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung Pflegestufe II oder III (Stand 2005) zuerkannt bekommen haben.

 

 

 

Fähigkeiten 1

Sehen

 

Die versicherte Person kann auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 1/25 der normalen Sehfähigkeit betragen.

Sprechen

 

Die versicherte Person kann nicht sprechen. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.

Sich orientieren

 

Die versicherte Person ist nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.

Hände gebrauchen

 

Die versicherte Person ist weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fähigkeiten 2

Hören

 

Die versicherte Person kann nicht hören. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.

Gehen

 

Die versicherte Person kann keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.

Treppen steigen

 

Die versicherte Person kann nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten.

Knien oder Bücken

 

Die versicherte Person ist nicht fähig, sich niederzuknien oder soweit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.

Sitzen

 

Die versicherte Person ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.

Stehen

 

Die versicherte Person ist nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.

Greifen

 

Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.

Arme bewegen

 

Die versicherte Person kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.

Heben und Tragen

 

Die versicherte Person ist weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 m weit zu tragen.

Auto fahren

 

Die versicherte Person ist volljährig und aus medizinischen Gründen ist die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein.

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