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Berufsunfähigkeitsversicherung

„Das kann mir doch nicht passieren“ ist eine riskante Einstellung, wenn es um das Thema Berufsunfähigkeit geht. Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger muss jeder fünfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen. Meist trifft es Menschen im Alter zwischen 50 und 55 Jahren. Aber auch die Jüngeren sind nicht vor Berufsunfähigkeit gefeit: Knapp zehn Prozent der Fälle sind unter 40 Jahre.

 

Staatliche Unterstützung gekürzt

2001 wurden die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für alle, die ab dem 1. Januar 1961 geboren sind, gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Dies bedeutet: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Bankangestellter erhält beispielsweise keinen Cent mehr aus der Rentenkasse, wenn er noch als Nachtwächter arbeiten kann.

 

Rente nur in den härtesten Fällen

Die volle gesetzliche Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die halbe Rente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Für Betroffene, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt eine günstigere Regelung. Sie erhalten die Erwerbsminderungsrente, allerdings deutlich gekürzt im Vergleich zur ursprünglichen Berufsunfähigkeitsrente.

 

Versorgungslücken schließen

Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten, ist privater Schutz unerlässlich. Die versicherte Rente sollte sich am Nettoeinkommen orientieren. Zudem sollten Gehaltssteigerungen und die Wirkungen der Inflation berücksichtigt werden. Dafür lässt sich beispielsweise eine sogenannte Dynamik vereinbaren: Dann steigt mit dem Versicherungsbeitrag auch die versicherte Berufsunfähigkeitsrente im Laufe der Jahre automatisch.

 

Gesundheitsfragen korrekt beantworten

Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss Auskunft über seinen aktuellen Gesundheitszustand geben. Die Versicherer sind dazu berechtigt, ihren Kunden eine Reihe von Gesundheitsfragen zu stellen – etwa zu Vorerkrankungen, Arztbesuchen oder etwaigen chronischen Leiden. Diese Fragen gilt es, ehrlich zu beantworten. Erweisen sich Angaben als falsch, kann die Versicherung im Fall der Berufsunfähigkeit die Leistungen verweigern.

 

Wichtig:

Bei den Tipps und Hinweisen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Unterlagen Ihres Versicherers.

Hier können Sie sich Tipps zur Berufsunfähigkeitsrente (51 KB) herunterladen.

Hier können Sie sich eine ausführliche Broschüre (1,3 MB) zur Berufsunfähigkeitsrente vom Informationszentrum der deutschen Versicherer herunterladen oder kostenfrei bestellen: http://www.klipp-und-klar.de/versicherungen/sicherheit_betriebe_freiberufler/index.jsp

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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