Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Fondstypen

 

Grundsätzlich kann in offene und geschlossene Investmentfonds unterschieden werden. Während bei offenen Fonds jederzeit weitere Anteile ausgegeben werden können, ist die Anzahl der ausgegebenen Anteile bei einem geschlossenen Fonds limitiert. Weiterhin kann man Investmentfonds in Publikumsfonds und Spezialfonds unterteilen. Publikumsfonds können von jedermann erworben werden, Spezialfonds hingegen werden meist nur für institutionelle Anleger wie Banken und Versicherungen, oder eine aus maximal 30 Teilnehmern bestehende Anlegergruppe wie z.B. eine Vermögensverwaltung oder Unternehmen aufgelegt (vgl. InvG §§ 91 ff.). Spezialfonds sollten nicht mit Spezialitätenfonds verwechselt werden, die sich auf die Anlage in bestimmten Branchen oder Sektoren spezialisiert haben.


Aktienfonds

Das Fondsvermögen wird hauptsächlich in Aktien investiert. Nach welchen Kriterien sie ausgewählt werden, ist im jeweiligen Verkaufsprospekt festgelegt. Dieser bildet auch die Grundlage für die Formulierung des Anlagegrundsatzes. Nach InvG zählen Aktienfonds zur Gruppe der so genannten Richtlinienkonformen Sondervermögen, für die §§ 46 ff. gelten.

Rentenfonds

Das Fondsvermögen wird hauptsächlich in verzinsliche Wertpapiere investiert. Nach welchen Kriterien sie ausgewählt werden, ist im jeweiligen Verkaufsprospekt festgelegt. Dieser bildet auch die Grundlage für die Formulierung des Anlagegrundsatzes. Nach InvG zählen Rentenfonds zur Gruppe der so genannten Richtlinienkonformen Sondervermögen, für die §§ 46 ff. gelten.

Mischfonds

In Abhängigkeit vom Anlagegrundsatz sind Investitionen in verschiedene Wertpapierarten und Immobilien sowie in Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds) möglich (vgl. §§ 83 ff. InvG). Üblicherweise wird in diesen Fonds ein Schwerpunkt festgelegt, der dem Anleger zeigt, welches Chancen-/Risikoverhältnis diesem Fonds zu Grunde liegt. Eine Sonderform bildet hierbei das Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds), für das spezielle Richtlinien gelten, wie sie das InvG §§87 ff. regelt. Altersvorsorge-Sondervermögen dürfen nicht in Hedgefonds investieren.

Geldmarkt-(-nahe) Fonds

Das Fondsvermögen wird ausschließlich in Bankguthaben, Festgeldern und Geldmarkt/-ähnlichen Wertpapieren angelegt. Ziel ist es, eine dem jeweiligen Geldmarkt entsprechende Rendite zu erwirtschaften. Nach InvG zählen Geldmarkt/-nahe Fonds zur Gruppe der so genannten Richtlinienkonformen Sondervermögen, für die §§ 46 ff. gelten.

Immobilienfonds (offen) (vgl. dazu §§66 ff. InvG)

Das Fondsvermögen wird in Immobilien, Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke sowie Grundstücke im Zustand der Bebauung, unbebaute Grundstücke und Erbbaurechte investiert. Der Gesamtwert aller Immobilien, deren einzelner Wert mehr als 10 Prozent des Wertes des Sondervermögens beträgt, darf 50 Prozent des Wertes des Sondervermögens nicht überschreiten. Eine Einzelimmobilie darf zum Zeitpunkt ihres Erwerbs 15% des Sondervermögens nicht übersteigen. Die Bewertung wird regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen-Ausschuss vorgenommen.

Dachfonds

Bei dieser erst seit 1999 in Deutschland zugelassenen Form von Investmentfonds wird das Fondsvermögen in Anteilscheine anderer Investmentfonds investiert. Hierbei können wiederum Schwerpunkte auf bestimmte Anlagekategorien (Aktien, verzinsliche Wertpapiere, gemischt) gelegt werden. Nach InvG zählen Dachfonds zur Gruppe der so genannten Richtlinienkonformen Sondervermögen, für die §§ 46 ff. gelten.

Hedgefonds

Dieser in Deutschland seit 1.1.2004 zugelassene Fondstyp wird im InvG als Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken bezeichnet (vgl. §§ 112 ff.). Zu unterscheiden ist dabei in Dach-Hedgefonds, die von Privatanlegern unter bestimmten Vertriebsauflagen (vgl. InvG §§ 121 ff.) gekauft werden dürfen, und so genannten Einzel-Hedgefonds (Single Hedgefonds), die nicht öffentlich über den Weg des Private Placement verkauft werden dürfen. Welche Anlagestrategie ein Single Hedgefonds verfolgt, ist im Verkaufsprospekt festgelegt, der die Basis für den Anlagegrundsatz bildet. Kennzeichen von Single Hedgefonds ist, dass der Manager in seinen Investmententscheidungen weit reichende Freiheiten besitzt. Insbesondere können zur Steigerung des Investitionsgrades des Sondervermögens grundsätzlich unbeschränkt Kredite aufgenommen werden und Derivate eingesetzt werden (Leverage). Ferner ist der Verkauf von Vermögensgegenständen erlaubt, die zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Sondervermögen gehören (Leerverkauf). Dach-Hedgefonds legen überwiegend in Single Hedgefonds an und dürfen selbst keine Leverage- und Leerverkaufs-Geschäfte durchführen. Gewinn- und Verlustpotenzial sind bei einer Anlage in Hedgefonds beträchtlich.


Die verschiedenen Fondstypen können sich auf bestimmte Anlageregionen beschränken. Typischer Weise findet man hier bestimmte Länder (Deutschland, Japan, Brasilien, etc.), bestimmte Regionen (Euroland, Emerging Markets, Skandinavien, etc), bestimmte Kontinente (Europa, Nordamerika, Asien, etc.), oder es findet keine regionale Spezialisierung statt, d.h. der Fonds investiert weltweit in Wertpapiere oder Immobilien der entsprechenden Anlagekategorie.

Denkbar ist auch die Spezialisierung auf bestimmte Branchen bzw. Themen (Internet, Biotechnologie, Konsum, etc) in so genannten Branchen- bzw. Themenfonds.