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Gründungsberatung

Zahnarzt und Unternehmer

Freilich ist das leichter gedacht als getan. Mit der Entscheidung zu selbstständiger Tätigkeit in der eigenen Praxis übernimmt der Zahnarzt auch eine nicht zu unterschätzende unternehmerische und wirtschaftliche Aufgabe. Nicht nur dem Eid des Hippokrates ist er dann verpflichtet, sondern er trägt auch Verantwortung für sein „Wirtschaftsunternehmen Zahnarztpraxis“. Er trägt wirtschaftliche Verantwortung sowohl für sich und seine Familie als auch für seine Mitarbeiter und ihre Familien. Wirtschaftliche Verantwortung heißt immer auch soziale Verantwortung. Nicht nur – was freilich selbstverständlich ist – medizinische Kenntnisse werden von einem Zahnarzt mit eigener Praxis verlangt, sondern eben auch organisatorische, „personalpolitische“ und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten, um sein Unternehmen erfolgreich führen zu können.

 

Die betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten sind gerade heute von größter Bedeutung. Denn in den letzen Jahren haben sich die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Praxisgründung und – führung erheblich verändert. Der Behandlungsbedarf ist offensichtlich an seine Grenzen gestoßen. Einschneidende Maßnahmen zur Kostendämpfung erweisen sich als notwenig. Das ist die Situation. Sie zwingt zur strikten Anwendung betriebswirtschaftlicher Grundsätze.

 

In der Vergangenheit haben deutliche Umsatzzuwächse oft zu Fehleinschätzungen der betriebswirtschaftlichen Ertragssituation der Praxen geführt. Man war mehr an Umsatzausweitung interessiert, als dass man seine Aufmerksamkeit auf den Praxisertrag richtete. Heute ist an Expansion kaum noch zu denken.

 

Durch rechtliche Bestimmungen, aber auch durch Standesregeln ist der Zahnarzt in seinen wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Unternehmerische Mittel, die anderen Berufsgruppen zur Verfügung stehen, kann ein Zahnarzt nicht einsetzen (z.B. Werbung, Preispolitik oder Diversifikation).

 

Als typischer Dienstleistungsbetrieb ist eine Praxis den besonderen Zwängen dieses Wirtschaftszweiges ausgesetzt. Hohe Personalkosten und begrenzte Rationalisierungsmöglichkeiten lassen nur wenig Raum für betriebliche Anpassung.

 

In einer solchen Situation müssen sich Fehler im Investitions- und im Praxiskostenbereich entscheidend auf das Praxisergebnis auswirken. So kommt es heute mehr und mehr zu Liquidationsengpässen und Finanzkrisen.

 

Darum ist es notwenig, dass sich der Zahnarzt intensiv um die finanzielle Grundlage und Entwicklung sowohl seiner Praxis als auch seiner privaten Ansprüche und Lebensformen kümmert. Er sollte für sein „Unternehmen“ alle Möglichkeiten der Rationalisierung nutzen und seine wirtschaftlichen Verhältnisse bewusst gestalten.

Betriebswirtschaftliches Praxisgründungskonzept

All das bedeutet: Der Zahnarzt muss ein Konzept haben. Er braucht ein betriebswirtschaftliches Praxisgründungskonzept, das die Basis für das später zu beachtende betriebswirtschaftliche Praxisführungskonzept bildet. Es setzt sich zusammen aus neun interdependenten Positionen, die zu beachten sind, wenn der wirtschaftliche Praxiserfolg gewährleistet sein soll. Dies sind:

 

Standort und Praxisräume

+ Patientenstruktur

+ Investitionen

+ Finanzierung

+ Praxiskosten

+ Steuern

+ Darlehenstilgung

+ Vorsorge

+ Lebenshaltung

= wirtschaftlicher Praxiserfolg.

 

Stichwortartig sind hier jene Bereiche genannt, die jeweils für sich, aber auch in ihrem Zusammenhang gründlich zu bedenken und in denen die wichtigsten Entscheidungen zu treffen sind. Und zwar nicht nur am Anfang – vor der Praxisgründung – sondern auch später nach der Praxisgründung, wenn es um die kontinuierliche betriebswirtschaftliche Praxisführung geht.

 

Während sich ein angestellter Zahnarzt den genannten Aufgaben und Problemen nicht widmen muss, sind sie – und ihre richtige Lösung – für einen niederlassungswilligen Zahnarzt jedoch von ebenso entscheidender wie grundlegender Bedeutung. Denn er muss sich Gedanken machen über:

  • den patientenorientierten Praxisstandort und die Praxisräumlichkeiten
  • die strukturelle Zusammensetzung und Zahl der zukünftigen Patienten
  • die Notwendigkeit, die Art und den Umfang der Investitionen ( z.B. in medizinisch- technische Geräte)
  • die laufzeitgerechte Finanzierung der Investitionsvorhaben
  • die Auswahl, den Einsatz und die Führung des Personals
  • die Rücklagenbildung für spätere Steuerzahlungen
  • die Darlehenstilgung, d.h. die Rückführung der Fremdmittel, die für die selbstständige Berufsausübung in freier  Praxis aufgenommen wurden
  • die ausreichende Vorsorgebildung (auch für die Familie) für Zeiten des Krankseins und des Alters
  • die Verwendung von liquiden Mitteln aus dem Praxisertrag für die private Lebensführung

 

Entscheidend ist – und das zeigt sich hier in aller Deutlichkeit – dass der Erfolg der eigenen Praxis primär von der Leistungsbereitschaft und von der nicht nur medizinischen, sondern eben auch betriebswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Zahnarztes abhängt.

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