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Betriebskostenversicherung

Versichert ist die Betriebsunterbrechung von Arztpraxen infolge Krankheit oder Unfall (keine Sachgefahren wie Feuer, Leitungswasser etc.) der den Betrieb verantwortlich leitenden Person sowie behördlich angeordneter Quarantänemaßnahmen.

 

 

Absicherung über Betriebskostenversicherung

 

  • Versicherung von Kosten (fortlaufende Kosten der versicherten Praxis)

  • Versicherung von Ertragsausfall (fortlaufende Kosten und entgehender Gewinn der versicherten Praxis)

  • Versicherung von Vertreterkosten (Aufwand für die Beschäftigung einer Ersatzkraft)

  • Die Haftzeit (Leistungsdauer) beträgt 12 Monate nach Ablauf der Karenzzeit. Eine Verlängerung ist möglich.

  • Die Karenzzeit (Zeitspanne, in welcher der Versicherer noch leistungsfrei ist) beträgt 21 Tage. Die Anrechnung von Karenztagen entfällt bei mindestens 72 stündigem Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall.

  • Es bestehen keine Wartezeiten.

  • Die Versicherungssumme entspricht in der Kostenversicherung (s.o.) dem Aufwand an fortlaufenden Kosten eines vollen Kalenderjahres. Die Entschädigung ist begrenzt auf 1/365 je Tag der Betriebsunterbrechung.

  • Die Versicherungssumme entspricht in der Vertreterkostenversicherung (s.o.) dem Aufwand für die nachgewiesene Beschäftigung einer Ersatzkraft.

  • Der Versicherungsschutz erlischt mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Person das 65. Lebensjahr vollendet hat.