Betriebskostenversicherung
Versichert ist die Betriebsunterbrechung von Arztpraxen infolge Krankheit oder Unfall (keine Sachgefahren wie Feuer, Leitungswasser etc.) der den Betrieb verantwortlich leitenden Person sowie behördlich angeordneter Quarantänemaßnahmen.
Absicherung über Betriebskostenversicherung
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Versicherung von Kosten (fortlaufende Kosten der versicherten Praxis)
- Versicherung von Ertragsausfall (fortlaufende Kosten und entgehender Gewinn der versicherten Praxis)
- Versicherung von Vertreterkosten (Aufwand für die Beschäftigung einer Ersatzkraft)
- Die Haftzeit (Leistungsdauer) beträgt 12 Monate nach Ablauf der Karenzzeit. Eine Verlängerung ist möglich.
- Die Karenzzeit (Zeitspanne, in welcher der Versicherer noch leistungsfrei ist) beträgt 21 Tage. Die Anrechnung von Karenztagen entfällt bei mindestens 72 stündigem Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall.
- Es bestehen keine Wartezeiten.
- Die Versicherungssumme entspricht in der Kostenversicherung (s.o.) dem Aufwand an fortlaufenden Kosten eines vollen Kalenderjahres. Die Entschädigung ist begrenzt auf 1/365 je Tag der Betriebsunterbrechung.
- Die Versicherungssumme entspricht in der Vertreterkostenversicherung (s.o.) dem Aufwand für die nachgewiesene Beschäftigung einer Ersatzkraft.
- Der Versicherungsschutz erlischt mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Person das 65. Lebensjahr vollendet hat.