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Riester-Rente

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Versicherung, die staatlich gefördert wird. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung.

 

Die Riester-Rente gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass die jeweilige Versicherung die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Es gibt drei unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne.

 

Um das Zertifikat zu erhalten, muss die Riester-Rente

  • garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.
  • eine lebenslange Rente zusagen. Riester-Renten, die von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, bieten dies ohnehin. Für Auszahlungspläne der Banken und Fondssparpläne ist vorgeschrieben, dass ein Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Diese Versicherung setzt die monatlichen Auszahlungen ab dem 85. Lebensjahr lebenslang fort. Wer eine Riester-Rente abschließt, erhält also in jedem Fall eine lebenslange Versorgung.
  • die Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen.
  • die Abschlusskosten, also die Kosten, die für die Vermittlung des Vertrages anfallen, auf mindestens fünf Jahre verteilen. Dies gilt für Verträge, die seit dem Jahr 2005 abgeschlossen werden.
  • sicherstellen, dass mit Beginn des Rentenbezuges höchstens einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens aus der Riester-Rente entnommen werden können.

Auszahlungen aus Riester-Verträgen werden in voller Höhe versteuert.

 

In den Genuss der staatlichen Förderung kommen:

  • in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige.
  • Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II
  • Empfänger von vollen Erwerbsminderungsrenten sowie dienstunfähig geschriebene Beamte mit entsprechenden Versorgungsbezügen
  • Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht berufstätig sind, haben ebenfalls Anspruch auf die staatliche Zulage, wenn sie einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen und das Paar nicht dauerhaft getrennt lebt. Voraussetzung für die Förderung ist in diesem Fall, dass der berufstätige Partner seinen Sparbeitrag in eine zertifizierte Riester-Rente einzahlt.

Die staatliche Zulage für die Riester-Rente muss beantragt werden. Der Versicherte stellt den Antrag und überlässt alles Weitere seinem Vertragsanbieter. Er kann sein Versicherungsunternehmen bereits bei Vertragsabschluß damit beauftragen, die Zulage für Ihn jedes Jahr automatisch zu beantragen.

 

Wichtig:

Bei den Tipps und Hinweisen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Informationen zur Riester-Rente. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Unterlagen Ihres Versicherers.

Hier können Sie sich Tipps zur Riester-Rente (450 KB) herunterladen.

Hier können Sie sich eine ausführliche Broschüre (1,6 MB) zur Riester-Rente vom Informationszentrum der deutschen Versicherer herunterladen oder kostenfrei bestellen: http://www.klipp-und-klar.de/versicherungen/altersvorsorge/riester_rente/index.jsp

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