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Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung verbindet die Vorteile der Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Der Versicherte kann mit dieser Vertragsvariante also seine Angehörigen absichern und gleichzeitig für einen sorgenfreien Ruhestand vorsorgen.

 

 

Die Kapitallebensversicherung ist eine Versicherung auf den Todesfall einer versicherten Person wie bei der Risikolebensversicherung sowie den Erlebensfall in einem vertraglich festgelegten Zeitraum (Versicherungsdauer) mit einer vertraglich festgelegten Versicherungssumme.

 

Diese wird bei Eintritt des Todes- und Erlebensfalls der versicherten Person an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.

 

Die im Versicherungsvertrag festgelegte Versicherungssumme wird im Erlebensfall nach Ende der Laufzeit an den Versicherungsnehmer in Form eines Kapitalbetrages oder in Form von Rentenzahlungen ausgezahlt.

 

Zu beachten ist hier, dass dem Versicherungsnehmer nur die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme von den Gesellschaften garantiert wird. Die Erfüllung dieser Garantie ist abhängig von der Finanzstärke des Unternehmens, sie ist nicht anderweitig abgesichert. Angaben über Verzinsung und mögliche Gewinnanteile aufgrund eingezahlter Beiträge sind vertraglich nicht garantiert, nicht möglich und auch nicht zulässig.

 

Die Kapitallebensversicherung kann vertraglich unterschiedlich gestaltet werden.

 

Zunächst sollte der Antragsteller überlegen: Zu welchem Zweck wähle ich diese Versicherungsform?

  • Absicherung der Familie
  • Altersversorgung
  • Absicherung von Krediten
  • Finanzierungen
  • Geldanlage
  • Steuerersparnis

 

Die Motive sollten vor Vertragsabschluss sorgfältig durchdacht werden, um Fehler in der Vertragsgestaltung zu vermeiden.

 

 

Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung werden aus dem Nettoeinkommen, also dem versteuerten Einkommen des Versicherungsnehmers geleistet.

 

Zur Kapitallebensversicherung können Zusatzversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) abgeschlossen werden.

 

Hinweis:

Seit dem 01.01.2005 zählen Kapitallebensversicherungen grundsätzlich zu den sonstigen Kapitalanlagen, die nicht steuerlich begünstigt werden.

 

Wichtig:

Bei den Tipps und Hinweisen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Informationen zur Kapitallebensversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Unterlagen Ihres Versicherers.

Hier können Sie sich Tipps zur Kapitallebensversicherung (64 KB) herunterladen.

Hier können Sie sich eine ausführliche Broschüre (1,2 MB) zur Kapitallebensversicherung vom Informationszentrum der deutschen Versicherer herunterladen oder kostenfrei bestellen: http://www.klipp-und-klar.de/versicherungen/lebensvers/kapitallebensvers/index.jsp

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