Zu Jahresbeginn 2025 könnten viele Fondssparer eine Abbuchung mit dem Vermerk „Fondsbesteuerung“ bemerken. Dabei handelt es sich um die Steuer auf die sogenannte Vorabpauschale – ein fiktiver Ertrag, der sicherstellen soll, dass Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern. Diese Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf der Fondsanteile verrechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Hier ein Überblick, was Fondssparer beachten sollten:
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale wird für Fonds berechnet, die Erträge nicht ausschütten, sondern im Fonds belassen (thesaurierende Fonds). Um diese Erträge dennoch steuerlich zu erfassen, wird eine fiktive Rendite ermittelt. Die depotführenden Stellen berechnen diese, indem sie den Rücknahmepreis des Fonds zu Beginn des Jahres mit 70 Prozent des sogenannten Basiszinses multiplizieren. Für 2024 liegt der Basiszins bei 2,29 Prozent.
Beispiel zur Berechnung
Hat ein Fonds am 1. Januar 2024 einen Rücknahmewert von 100 Euro, beträgt die Vorabpauschale rund 1,60 Euro. Abhängig vom Fonds kann eine steuerliche Teilfreistellung gelten, die den zu versteuernden Betrag reduziert. Für Aktienfonds beispielsweise werden 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei gestellt.
Wichtige Details zur Steuer
Wann wird die Steuer fällig? Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres, also am 02. Januar 2025, als steuerlich zugeflossen. Die Steuer wird in der Regel einige Wochen später vom Verrechnungskonto abgebucht. Keine Belastung des Fondsvermögens: Die Steuer wird direkt vom Anlegerkonto eingezogen und nicht aus dem Fondsvermögen entnommen. Anrechnung auf den Sparerpauschbetrag: Liegen die Kapitalerträge unter dem Sparerpauschbetrag (1.000 Euro für Singles, 2.000 Euro für Ehepaare), fallen keine Steuern an.
Was passiert beim Verkauf?
Beim Verkauf der Fondsanteile wird der Veräußerungsgewinn versteuert. Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden dabei automatisch abgezogen. Sollte der Veräußerungsgewinn niedriger sein als die Summe der Vorabpauschalen oder sogar ein Verlust entstehen, kann dies steuerlich ausgeglichen werden.
Die Vorabpauschale ist ein wichtiger Bestandteil der Fondsbesteuerung, der Anleger jährlich betrifft. Fondssparer sollten prüfen, ob ihre Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag überschreiten, und sicherstellen, dass ihr Verrechnungskonto ausreichend gedeckt ist, um die Steuerzahlungen abzuwickeln.