Im Rahmen unserer Beratungsgespräche kommt auch immer häufiger das Thema Ruhestandsplanung und Praxisübergabe zur Sprache.
Für die Gründung oder Übernahme einer Zahnarztpraxis muss ein Studiengang der Zahnmedizin mit einem erforderlichen Staatsexamen, erfolgreich bestanden sein, sowie eine Approbation nachgewiesen werden. Diese ist die stattliche Zulassung, um als Zahnarzt/Zahnärztin in Deutschland praktizieren zu dürfen.
Privat- oder Kassenpatienten?
Sind alle Nachweise vorhanden steht der Selbständigkeit „fast“ nichts mehr im Weg und eine Zahnarztpraxis kann theoretisch eröffnet werden. Theoretisch deshalb, weil zunächst nur Selbstzahlende und Privatpatienten behandelt werden dürfen. Sollen auch gesetzlich Krankenversicherte behandelt werden, ist eine Zulassung als Vertragszahnarzt / Vertragszahnärztin erforderlich. Diese Zulassung muss bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes, beantragt werden. Der dortige Zulassungsausschuss ist das entsprechende Entscheidungsgremium.
Die Frage nach der geeigneten Praxisform
Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis oder MVZ; die Endscheidung hängt nicht nur von den persönlichen Vorstellungen ab sondern auch von der Zukunftsfähigkeit der jeweiligen Praxisform und der Wettbewerbssituation vor Ort. Auch haftungsrechtliche Überlegungen sollten hier eine Rolle spielen.
Entscheidungsprozess
Um mit unseren jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte, für die das Thema Praxisgründung und Praxisübernahme aktuell ist zielgerichtet zu beraten, möchten wir u. a. unser Netzwerk nutzen, um Anbieter und potenzielle „Übernehmer“ zusammenzubringen. Sprechen Sie uns hierzu einfach direkt an !