Privathaftpflicht
Wer anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich grundsätzlich dazu verpflichtet, für diesen aufzukommen. Und das ohne Höchstgrenze. Insbesondere bei Personenschäden sind Ansprüche im Millionenbereich nicht selten. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie privat oder in der Freizeit andere Personen versehentlich verletzen oder deren Besitz beschädigen.
Die Privathaftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten oder deren Eigentum besteht. Sind die Ansprüche des Geschädigten berechtigt, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten für den Schaden. Sind die Ansprüche unbegründet, schützt Sie die Haftpflicht auch und wehrt diese ab. Wenn es sein muss, vor Gericht.
Mit einer Privathaftpflichtversicherung erhalten Sie Schutz für die gesetzliche Haftung aus Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden.
Häufige Schadenbeispiele, bei denen die Privathaftpflicht einspringt, sind:
- Personenschäden, wenn Sie z. B. beim Radfahren aus Unachtsamkeit einen Fußgänger anfahren, dieser unglücklich fällt und sich schwer verletzt
- Sachschäden, z. B. rutscht Ihnen das Glas Rotwein aus der Hand und ruiniert das helle Sofa von Freunden
- Gefälligkeitsschäden, wenn Sie z. B. Freunden unentgeltlich beim Umzug helfen und Ihnen dabei der teure Laptop herunterfällt
- Mietsachschäden, z. B. rutscht Ihnen in Ihrer Mietwohnung der Wasserschlauch vom Geschirrspüler und das Wasser beschädigt auch die darunter liegende Wohnung
Wichtig:
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Weil im Schadensfall Kosten in Millionenhöhe entstehen können, ist eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll und sollte unbedingt mit einer ausreichenden Deckungssumme (mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden) abgeschlossen werden.
Wissenswert:
Bei den meisten Versicherern sind in der Privathaftpflicht automatisch auch zahme Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen und Blindenhunde, selbst bewohnte Immobilien in Deutschland, Flüssiggastanks, Photovoltaik- oder Erdwärmeanlagen mitversichert
Unser Tipp:
Schäden, für die die Privathaftpflichtversicherung aufkommt, sollten Sie umgehend Ihrer Versicherung melden – auch, wenn nicht klar ist, ob Sie wirklich der Verursacher sind. Die Meldung des Schadens sollte nicht länger als eine Woche nach dem Vorfall erfolgen.