Ärztinnen und Ärzte sind bereits durch die Heilberufe-Kammergesetze und die Berufsordnung verpflichtet, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche zu versichern. Doch jetzt hat der Gesetzgeber eine Nachweispflicht für diese Versicherungen ins Sozialgesetzbuch V geschrieben. Das macht die Berufshaftpflichversicherung für Vertragsärzte zu einer gesetzlichen Pflichtversicherung, die ab Juli 2023 binnen drei Monaten nachgewiesen werden muss. Dieser Schutz muss auch „ausreichend“ sein, d.h. dass Verträge falls erforderlich auch angepasst werden müssen.
Doch während die Prämien steigen, sinkt die Zahl der Unternehmen, die solche Policen anbieten.
Die derzeitige Marktsituation:
Viele Versicherer trennen sich vom Heilwesenhaftpflichtbereich bzw. führen eine nicht unerhebliche Beitragsanpassung durch.
Trotz dieser Situation ist es uns gelungen, eine Rahmenvereinbarung mit einem deutschen führenden Versicherungsunternehmen abzuschließen.
Das Konzept bietet die Möglichkeit, die Bedürfnisse der Mitglieder der DGI entsprechend der Höhe und dem Grunde nach abzusichern.
Unsere Rahmenvereinbarung umfasst vollumfänglich sämtliche Verbandsmitglieder und beinhaltet auch optionale Deckungserweiterungen, z.B. Wiederherstellung fehlerhaften Zahnersatzes, Mitversicherung von kosmetischen Behandlungen, bei
MKG-Chirurgen Mitversicherung von Faltenunterspritzung und von nicht medizinisch indizierten Operationen im fachrichtungstypischen Bereich.
Als Kooperationspartner der DGI e.V. konnten wir bisher mehreren Hundert Ihrer Kolleginnen und Kollegen mit
einer von den Leistungen besseren und größtenteils deutlich preisgünstigeren Berufshaftpflichtversicherung
weiterhelfen.
Wahrscheinlich haben auch Sie noch – wie andere DGI-Mitglieder – nach wie vor eine zu teure und vom
Versicherungsumfang verbesserungswürdige Berufshaftpflichtversicherung – oder Sie mussten feststellen,
das sich Ihr Versicherer aus diesem Bereich zurückgezogen hat oder dies demnächst tun wird. Wir
empfehlen Ihnen daher, mögliche Alternativen zu prüfen. Bitte überzeugen Sie sich von unserem
Angebot.
Ihr Versicherungsbedarf geht jedoch deutlich über die Berufshaftpflichtversicherung hinaus.
Daher haben wir noch weitere DGI-Rahmenverträge zu sehr guten Konditionen für Sie im Angebot.
In Abhängigkeit davon wie preiswert Sie bereits versichert sind, erzielen wir bei der Bereitstellung eines
umfangreicheren Versicherungsschutzes Beitragsersparnisse für Sie zwischen 20 und 50%.