Krankenzusatz
Viele Behandlungen werden nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sondern belasten die Geldbörse der Versicherten. Längst bieten Ärzte so genannte IGe-Leistungen gegen Selbstzahlung an, z. B. Ultraschall- und Vorsorgeuntersuchungen sowie Heil- und Hilfsmittel. Brillen und andere Sehhilfen müssen Patienten schon lange aus eigener Tasche bezahlen, und auch der Besuch beim Zahnarzt kann ins Geld gehen.
Als gesetzlich Versicherter können Sie sich vor zusätzlichen Kosten schützen: mit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Sie ergänzt bzw. übernimmt Leistungen und Kosten, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung gar nicht oder nur teilweise bezahlt und schließt die Versorgungslücken in den Bereichen ambulant, stationär, Zahn- und Pflegezusatzversicherung.
Versichert werden Kostenübernahme oder Zuschüsse z. B. Sehhilfen, Zahnarztkosten, stationäre Leistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer, Krankenversicherung auf Reisen, Rooming-In-Leistungen und Kosten oder für Krankentransporte.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ist je nach Tarif unterschiedlich und wird individuell an Ihren Bedarf, Ihre Wünsche und Ihre finanziellen Möglichkeiten angepasst.
Wichtig:
Eine Krankenzusatzversicherung gibt es in der Regel nicht ohne Gesundheitsfragen, die je nach Zusatztarif unterschiedlich ausgeprägt sind. Von daher ist eine frühzeitige Absicherung sinnvoll.
Des Weiteren unterscheiden die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung zwischen allgemeinen und besonderen Wartezeiten. Die allgemeine Wartezeit beträgt meist drei Monate ab Vertragsbeginn und betrifft alle Leistungsbereiche des Versicherungsvertrages. In dieser Zeit ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit. Für Entbindungen, Psychotherapien, Zahnersatz, Zahnbehandlungen oder kieferorthopädische Behandlungen gilt häufig eine besondere Wartezeit von acht Monaten, bevor der Versicherer solche Leistungen übernimmt. Bei einigen Versicherern entfallen die Wartezeiten bei Unfällen.
Die Wartezeiten sind zum Schutz des Versicherten-Kollektivs gedacht und sollen verhindern, dass der Versicherer z. B. für solche Krankheitsfälle zu leisten hat, die sich bereits vor Vertragsabschluss abgezeichnet haben.