Bauherrenhaftpflicht
Auf jeder Baustelle lauern Gefahren, z. B. durch Baugruben oder ungesicherte Baumaterialien. Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn während der Bauphase auf Ihrer Baustelle dritte Personen oder deren Besitz durch Ihr Bauvorhaben zu Schaden kommen. Sie haften auch, wenn Sie den Schaden nicht selbst verursacht haben, sondern beispielsweise eine Handwerkerfirma.
Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung können Haftungsansprüche bis zu einer bestimmten Bausumme mitversichert sein, z. B. beim Umbau an der eigenen Immobilie. Wird dieser Betrag allerdings überschritten, entfällt der Versicherungsschutz. In diesem Fall schützt Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zuverlässig vor Schadenersatzansprüchen.
Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie als Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt haben. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung umfasst dabei die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr für Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten. Mitversichert sind übrigens auch Ihre Bau-Eigenleistungen, auch die Planungsleistungen, ebenso Freunde, die auf Ihrer Baustelle mithelfen.
Wissenswert:
Mit einer Bauleistungsversicherung schützen sich Bauherren schon während der Zeit des Baus vor unvorhergesehen Schäden wie höhere Gewalt, z. B. Sturm oder Hochwasser. Auch Vandalismus-Schäden sind ebenfalls abgedeckt.
Die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung kann Ihnen viel Ärger während und nach der aktiven Bauphase ersparen. Sie übernimmt Ihr finanzielles Risiko bei einer Insolvenz des Bauunternehmens ebenso wie den finanziellen Aufwand für die Behebung von Baumängeln.
Unser Tipp:
Vor Abschluss der Bauherrenversicherung sollten Sie prüfen, inwieweit Ihr Bauanliegen von der Versicherung unterstützt wird, da der Versicherer sehr präzise zwischen Haustypen und Hausnutzung sowie der Ausführung (Eigenleistung, Planung) unterscheidet.