Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht
Als Immobilienbesitzer haften Sie für den Fall, dass ein anderer zu Schaden kommt, weil Ihr Besitz nicht gefahrenfrei und verkehrssicher war. Sie haften hierbei für Schäden im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie nach § 836 BGB „aus vermutetem Verschulden“. Für vermietetes Wohneigentum brauchen Sie jedoch eine spezielle Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer, die bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet. Der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist empfehlenswert für Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern, Mehrfamilienhäusern sowie Eigentümergemeinschaften.
Verletzt sich beispielsweise ein Passant, da der Gehweg nicht ausreichend gestreut war, stürzt ein Dachziegel auf ein parkendes Auto vor dem Haus und beschädigt es oder kommt ein Mieter von Ihnen im Treppenhaus zu Fall, weil die Beleuchtung kaputt war, werden Sie als Eigentümer zur Verantwortung gezogen. Denn Sie sind verantwortlich für den sicheren Zustand Ihres Hauses, des dazugehörigen Grundstück und des Gehwegs.
Im Schadensfall haften Sie schlimmstenfalls mit Ihrem gesamten Vermögen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche – oder wehrt unberechtigte ab.
Wissenswert:
Selbst genutzte Wohnungen und Einfamilienhäuser sind über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Manche Versicherer bieten auch in der Wohngebäudeversicherung einen separaten Baustein für den Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitzer. Gerne prüfen wir für Sie die Möglichkeiten.