Riester

Riester

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat durch Zulagen und mögliche zusätzliche Steuervorteile gefördert wird. Förderungsberechtigte können über zertifizierte Riester-Verträge ihre Rentenlücke im Alter reduzieren.

Von der Riester-Förderung profitieren insbesondere Renten-Pflichtversicherte, rentenversicherungspflichtige Selbstständige, pflichtversicherte Landwirte, Beamte, Richter und Soldaten, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, geringfügig Beschäftigte, die auf Versicherungsfreiheit verzichtet haben, Kindererziehende in der Elternzeit. Auch Ehepartner von Förderberechtigten können unter gewissen Voraussetzungen die Riester-Förderung für einen eigenen Vertrag in Anspruch nehmen. Keinen eigenen Anspruch haben z. B. Rentner sowie nicht pflichtversicherte Selbstständige und Studenten.

Der Staat fördert nur solche zertifizierten Verträge, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Es gibt verschiedene Formen von Riester-Verträgen:

  • Banksparpläne
  • Investmentfonds-Sparpläne
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen
  • Klassische Rentenversicherungen
  • Wohn-Riester
  • Riester als Direktversicherung

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl einer Variante, die am besten zu Ihrem Profil, Ihrem Alter und Ihrer Anlagementalität passt.

Die Förderung von Riester-Verträgen erfolgt über Zulagen sowie durch die Möglichkeit, Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person und die Kinderzulage 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für seit dem 1. Januar 2008 geborene Kinder werden sogar 300 Euro als Zulage gezahlt. Sparer unter 25 Jahren erhalten einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Sie erhalten die vollen jährlichen Riester-Zulagen, wenn Sie 4 Prozent Ihres Brutto-Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr in Ihren Vertrag einzahlen.

Neben den Zulagen können Sie von möglichen Steuervorteilen profitieren, denn in Ihrer Steuererklärung können Sie Ihre gezahlten Beiträge gemeinsam mit den Zulagen bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend machen.

Im Alter werden die Leistungen aus der Riester-Rente als Einkommen versteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben.

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Wissenswert:

Zulagen werden mit dem „Dauerzulagenantrag“ beantragt. Liegt der vor, kümmert sich der Anbieter (Bank, Versicherer) um den jährlichen Antrag. Sie als Kunde müssen diesen dann nur über Änderungen informieren, die Auswirkungen auf die Höhe der Zulagen haben (z. B: Geburt eines Kindes oder Änderung des Einkommens).

Unser Tipp:

Riester-Verträge lohnen sich aufgrund der zusätzlichen steuerlichen Förderung besonders für Menschen mit niedrigem Einkommen und hohem Zulagenanspruch, beispielsweise bei mehreren Kindern, und für Besserverdiener.