Riester-Rente - Wer wird gefördert?
1) Folgende Personengruppen sind riesterfähig:
- Arbeitnehmer- und Auszubildende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind - Selbstständige mit Rentenversicherungspflicht - Beamte, Kirchenbeamte sowie Empfänger von Amtsbezügen - Zivil- und Wehrdienstleistende - Mütter und Väter während Erziehungszeit / Elternzeit - Empfänger von Arbeitslosengeld 1 oder 2 - Geringfügigbeschäftige Personen (z.B. auf 450 Euro-Basis), die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten - Landwirte (sofern sie über die gesetzliche Alterssicherung versichert) - Personen, die Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen (Voraussetzung: Die jeweiligen Personen müssen vorher ebenfalls unmittelbar förderberechtigt gewesen sein) - Mittelbarförderberechtigte Personen, sofern der verheiratete Ehepartner einen Riestervertrag besitzt und diesen aktiv nutzt
2) Folgende Personengruppen sind nicht förderfähig:
- Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen - Personen mit berufsständischer Altersvorsorge, beispielsweise Ärzte - Sozialhilfeempfänger - Versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte (z.B. auf 450 Euro-Basis) - Rentner, die bereits aktiv volle Altersrente oder eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen - Bezieher von Leistungen für bergbauversicherte Personen - Personen, die Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, vorher allerdings nicht selbst förderberechtigt waren |