Praxisinhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung
Eine Praxisinhaltsversicherung schützt Ihre Praxiseinrichtung gegen Verlust und Beschädigung durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser-Schäden (z. B. durch Rohrbruch), Sturm und Hagel.
Führt ein solches Ereignis zu einer Unterbrechung des Praxisbetriebes, so sind auch entsprechende Betriebsunterbrechungsschäden mitversichert.
Glasbruchschäden können zusätzlich in die Versicherung mit eingeschlossen werden.